Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://hessen-tourismus.de veröffentlichte Website des Landes Hessen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.06.2024 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website https://hessen-tourismus.de mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und nicht barrierefrei:
- Grafiken und Bedienelemente verfügen in wenigen Fällen über keinen Alternativtext oder Beschriftung.
- Linktexte für Downloads geben nicht immer das Dateiformat wieder.
- Einige wenige Elemente verfügen über nicht ausreichend Farbkontrast (Text vor Bild)
Eine Behebung der oben aufgeführten Punkte ist bis spätestens 31.12.2024 vorgesehen.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
Teilbereich:
- Bereitstellung aller Inhalte in leichter Sprache bzw. als gebärdensprachliche Videos. Die Bereitstellung aller dort befindlichen Inhalte ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
- eine Seite in leichter Sprache wird auf der Website bereitgestellt
- eine Seite "Barriefreies Hessen" listet zertifizierte Angebote
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Auf dieser Seite (unten) können Sie digital eine Barriere melden. Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortliche Kontaktperson an:
Ansprechperson Barrierefreiheit
Hessen Tourismus
Mainzer Straße 118
65189 Wiesbaden
Tel: +49 (0) 611 / 95017-8191
Fax: +49 (0) 611 / 95017-8140
E-Mail: info@hessen-tourismus.de
Das Formular „Barriere melden“ finden Sie nachstehend.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de